Stiftungssatzung

Förderkreis Hildegard von Bingen e.V. Strandweg 1 78476 Allensbach

Stiftungsgeschäft

Der Verein Förderkreis Hildegard von Bingen e.V. - vertreten durch den Vorstand - errichtet hiermit eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Die Stiftung führt den Namen

 

„Internationale Hildegard von Bingen Stiftung“

und hat ihren Sitz in Allensbach.

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Hildegard von Bingen-Heilkunde auf dem Gebiet der Ernährung zur Vorbeugung und Behandlung chronischer Krankheiten, ihrer Wissenschaft und Forschung, Lehre und Dokumentation sowie die Verbreitung des Hildegard-Gedankens – auf der Basis eines historisch gewachsenen christlichen Hintergrundes – in der Öffentlichkeit zur Förderung des Allgemeinwissens um die Hildegard-Ernährungsheilkunde. Dies geschieht insbesondere durch:

die Förderung ausgewählter wissenschaftlicher Forschungsvorhaben und Veröffentlichungen auf dem Gebiet der Hildegard-Ernährungsheilkunde die Förderung von Lehrveranstaltungen sowie Bildungsprogrammen insbesondere an Hochschulen auf dem Gebiet der Hildegard-Ernährungsheilkunde die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch die Vergabe von Stipendien die Publikation allgemeiner Informationsmedien zur Verbreitung der Hildegard-Ernährungsheilkunde in der Öffentlichkeit die Durchführung und Unterstützung von Veranstaltungen auf dem Gebiet der Hildegard-Ernährungsheilkunde

Dieser Satzungszweck wird mittelbar verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln und die Erwirtschaftung von Erträgen und deren Weiterleitung an andere steuerbegünstigte Körperschaften und/oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, welche diese Mittel unmittelbar für den in § 2 Abs. 1 der Satzung genannten Zweck verwenden.

Daneben kann die Stiftung den Satzungszweck auch unmittelbar selbst verwirklichen.

Der Verein sichert zu, die Stiftung mit einem Vermögen in Höhe von 200.000 Euro auszustatten. Das Vermögen setzt sich zusammen aus festverzinslichen Wertpapieren.

Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat.

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er besteht aus zwei oder drei Mitgliedern. Der Vorstand besteht bei Errichtung der Stiftung aus:

Dr. Wighard Strehlow Frau Karin Strehlow
Herrn Wolfgang Stille

Der Stiftungsrat besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern. Der erste Stiftungsrat besteht aus:

Dr. Uwe Iffländer
Herr Dr. Uwe Schaffer
Frau Brigitta Schaffer
herr Eberhard Teufel

Weitere Einzelheiten regelt die von uns aufgestellte und beigefügte Stiftungssatzung.

Stiftungsurkunde als PDF zum Download pdfBitte hier klicken81.45 kB.

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